Ab 2026: Vereinfachter Lohnsteuerabzug bei Privatversicherten durch digitalen Datenaustausch
- Tobias Kuhlmann
- 24. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Juli
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Lohnsteuerabzug bei Privatversicherten und deren Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung vereinfacht. Durch ein neues elektronisches Verfahren tauschen Versicherungen, Finanzverwaltung und Arbeitgeber relevante Daten automatisiert aus. Ziel ist es, das Lohnsteuerabzugsverfahren zu entbürokratisieren und für alle Beteiligten transparenter zu gestalten.
Was genau ändert sich für privat Versicherte im Lohnsteuerverfahren?
Künftig übermitteln private Kranken- und Pflegeversicherungen die relevanten Beitragsdaten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Von dort werden sie in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übernommen und stehen dem Arbeitgeber automatisch zur Verfügung.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Kein zusätzlicher Nachweis mehr notwendig: Ihre Beiträge werden automatisch steuerlich berücksichtigt.
Korrekturen werden digital verarbeitet: Änderungen oder Stornos Ihrer Versicherung fließen direkt ins System ein.
Arbeitgeberzuschüsse richtig zuordnen: Auch Zuschüsse bei ausländischer Versicherung können steuerlich korrekt behandelt werden.
Ersatzregelungen bei Sonderfällen: Etwa bei fehlender Datenübermittlung oder Versicherern ohne Sitz im Inland.
Was sollten Sie jetzt beachten?
Das Verfahren startet automatisch zum 1. Januar 2026. Dennoch ist es sinnvoll, frühzeitig Folgendes zu prüfen:
Sind Ihre Versicherungsdaten aktuell und korrekt beim Arbeitgeber hinterlegt?
Bestehen Besonderheiten, z. B. mit einer ausländischen Versicherung?
Ist Ihr Arbeitgeber über die bevorstehende Änderung informiert?
Alle Details und technischen Grundlagen finden Sie im offiziellen BMF-Schreiben:
Sie haben Fragen?
Gerne unterstütze ich Sie bei der Einordnung und Umsetzung der neuen Regelung.
