Influencer & Steuern: Was man wissen muss, bevor es teuer wird
- Tobias Kuhlmann
- 31. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Social Media ist längst nicht mehr nur ein Hobby. Immer mehr Menschen verdienen auf Instagram, TikTok oder YouTube Geld – durch Werbung, Produkttests oder Affiliate-Links. Doch sobald Einnahmen fließen, wird auch das Finanzamt aufmerksam.
Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Muss ich als Influencer Steuern zahlen?
Ja – sobald du mit deiner Tätigkeit Geld verdienen willst, wird es steuerlich relevant. Die Finanzverwaltung hat inzwischen eigene FAQ und Leitfäden veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Social_Media_Akteure/2020-07-30-FAQ-Ich-bin-Influencer.pdf?__blob=publicationFile&v=5), um insbesondere junge Menschen über ihre Pflichten aufzuklären. Trotzdem ist vieles im Detail kompliziert – professionelle steuerliche Beratung ist daher sehr zu empfehlen.
Diese Steuerarten können auf dich zukommen
Wenn du regelmäßig Einnahmen erzielst, können je nach Umfang folgende Steuerarten relevant werden:
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Körperschaftsteuer, falls du z. B. über eine GmbH arbeitest
Ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist, hängt vom Inhalt deiner Arbeit ab. Produktwerbung ist meist gewerblich, während kreative Inhalte mit künstlerischem Schwerpunkt unter bestimmten Voraussetzungen auch freiberuflich sein können.
Vorsicht bei Gratis-Produkten & Kooperationen
Produkte, die du kostenlos erhältst, gelten steuerlich als Einnahme. Beispiel: Du bekommst ein Paar Schuhe im Wert von 120 € geschenkt, stellst diese auf Social Media vor und nutzt sie auch privat. In diesem Fall kann ein Teil des Produktwerts als Einnahme versteuert werden – abhängig davon, wie du das Produkt nutzt. Auch Verlosungen oder Rücksendungen haben steuerliche Folgen.
Umsatzsteuer: Die häufig unterschätzte Gefahr
Die Kleinunternehmerregelung gilt nur bis zu bestimmten Umsatzgrenzen (2025: 25.000 € im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 € im laufenden Jahr). Wird diese Grenze überschritten oder freiwillig auf die Regelung verzichtet, bist du umsatzsteuerpflichtig. Auch Sachleistungen – wie gesponserte Produkte – zählen dazu!
Achtung: Die Umsatzsteuer ist nicht vom Gewinn abhängig. Wer hohe Einnahmen, aber wenig Gewinn hat, kann trotzdem zur Kasse gebeten werden.
Influencer-GmbH: Lohnt sich das?
Viele Influencer denken über die Gründung einer GmbH nach – z. B. zur Haftungsbegrenzung. Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer – unabhängig von deiner persönlichen Einkommenssituation. Die GmbH kann aber steuerlich Vorteile bieten, wenn du hohe Investitionen planst oder größere Gewinne reinvestieren willst.
Was gilt als Betriebsausgabe?
Neben typischen Kosten wie Website, Kamera oder Software können auch branchenspezifische Ausgaben steuerlich relevant sein. Ein Fitness-Influencer etwa kann Studiogebühren geltend machen, ein Beauty-Influencer möglicherweise Kosmetika oder Friseurbesuche. Entscheidend ist: Die Nutzung muss nachweisbar betrieblich erfolgen – sonst greift das steuerliche Abzugsverbot.
Die Finanzverwaltung schaut genau hin. Lass deine Tätigkeit frühzeitig steuerlich einordnen und professionell begleiten. Das schützt dich vor unangenehmen Überraschungen und sichert dir alle Gestaltungsspielräume.
Gerne stehe ich dir bei Fragen zur Verfügung.
