Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2025 – das sollten Sie jetzt wissen
- Tobias Kuhlmann
- vor 7 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 5 Tagen
Zum 1. Juli 2025 ändern sich die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Diese legen fest, welcher Teil Ihres Einkommens bei einer Lohnpfändung unantastbar bleibt. Die neuen Werte gelten bis zum 30. Juni 2026 und wurden bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 160 vom 11. April 2025).
Das Wichtigste im Überblick:
Neuer Grundfreibetrag: Ab dem 1. Juli 2025 bleiben monatlich 1.559,99 Euro Ihres Nettoeinkommens unpfändbar (bisher: 1.491,75 Euro).
Mehr Schutz bei Unterhaltspflichten: Wenn Sie gesetzlich unterhaltsverpflichtet sind, erhöht sich dieser Freibetrag – abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Ein Rechenbeispiel aus der neuen Tabelle:
Wenn Ihr Nettoeinkommen bei 3.125 Euro im Monat liegt:
ohne Unterhaltspflicht: können 1.095,50 Euro gepfändet werden
mit 2 unterhaltsberechtigten Personen: reduziert sich der pfändbare Betrag auf 261,49 Euro
mit 5 oder mehr Unterhaltspflichten: bleibt Ihr gesamtes Einkommen unpfändbar
Was Sie noch wissen sollten:
Nicht jedes Einkommen ist voll pfändbar
Einige Einkommensarten sind ganz oder teilweise geschützt (§§ 850a, 850b ZPO). Dazu zählen z. B.:
Aufwandsentschädigungen
Erziehungsgelder
Gefahrenzulagen
manche Renten und Sozialleistungen
Denken Sie an das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Falls Sie eine Kontopfändung befürchten, empfehle ich Ihnen die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Damit wird ein monatlicher Basisschutz automatisch gewährt – unabhängig von Ihrer Bank.
Achtung bei Unterhaltspfändungen
Wenn es um Rückstände bei Unterhaltszahlungen geht, gelten die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen nicht (§ 850d ZPO). In solchen Fällen bleibt oft nur ein deutlich kleinerer Betrag zur Verfügung.
Mein Fazit für Sie:
Die neuen Freibeträge entlasten Sie etwas, wenn Sie von einer Lohn- oder Kontopfändung betroffen sind. Trotzdem bleibt die Pfändung ein komplexes Thema – besonders wenn Unterhaltspflichten, Zusatzverdienste oder Sozialleistungen ins Spiel kommen.
Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre individuelle Situation zu bewerten, die richtigen Freibeträge zu ermitteln und bei Bedarf gezielte Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
