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Neues Investitionssofortprogramm: Bundestag verabschiedet Wachstumsimpulse für Unternehmen

  • Tobias Kuhlmann
  • 26. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Juli


Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet – mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und Unternehmen gezielt zu entlasten. Das Programm enthält umfassende steuerliche Reformen, darunter auch eine verbesserte Forschungszulage.


Ziel: Investitionen anschieben, Planungssicherheit stärken


Das Paket soll kurzfristige Investitionsanreize setzen und langfristig ein wachstumsfreundliches Umfeld schaffen. Die steuerlichen Entlastungen belaufen sich auf rund 46 Milliarden Euro für den Zeitraum 2025 bis 2029.


Die wichtigsten Maßnahmen des Investitionssofortprogramm im Überblick:


1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA)

Unternehmen können zwischen Juli 2025 und Ende 2027 wieder die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter nutzen – mit einem Abschreibungssatz von bis zu 30 %. Ziel ist es, Investitionen kurzfristig zu fördern.


2. Senkung der Körperschaftsteuer

Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032 gesenkt – ein starkes Signal für Kapitalgesellschaften.


3. Günstigerer Thesaurierungssteuersatz

Einzel- und Mitunternehmer profitieren von einer stufenweisen Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes auf 25 % ab 2032 – ein Schritt hin zu mehr Steuerfairness zwischen Unternehmensformen.


4. Neue Abschreibung für Elektrofahrzeuge

Für rein elektrische Firmenfahrzeuge gilt ab Juli 2025 eine arithmetisch-degressive Abschreibung: Im ersten Jahr können 75 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Regelung läuft bis Ende 2027.


5. Erhöhung der Preisgrenze bei der E-Dienstwagenbesteuerung

Der Bruttolistenpreis für die günstigere Besteuerung von E-Firmenwagen steigt von 70.000 auf 100.000 Euro – mehr Modelle können so von der 0,25 %-Regel profitieren.


6. Erweiterung der Forschungszulage

Die jährliche maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. Euro. Auch Eigenleistungen werden besser vergütet (100 Euro je Stunde). Neu ist zudem eine 20%ige Gemeinkostenpauschale für zusätzliche Betriebskosten im Rahmen von F&E-Vorhaben.


Ausblick: Weitere Reformen geplant

Das Programm versteht sich als erste Maßnahme zur Wachstumsförderung. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 11. Juli 2025 vorgesehen. Die schnelle Umsetzung wurde durch einen Fraktionsentwurf beschleunigt – der parallel eingereichte Regierungsentwurf wurde bereits im Finanzausschuss für erledigt erklärt.


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