top of page

Künstlersozialabgabe 2026: Absenkung auf 4,9 Prozent geplant

  • Tobias Kuhlmann
  • 4. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Gute Nachrichten für Personen aus der Kreativbranche: Die Künstlersozialabgabe soll im Jahr 2026 von derzeit 5,0 % auf 4,9 % sinken. Das geht aus der aktuellen Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 24. Juli 2025 hervor.


Die Künstlersozialversicherung bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie zahlen – wie abhängig Beschäftigte – nur die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) sowie durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen (30 %) finanziert, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen.


Der neue Abgabesatz für 2026 wurde möglich, weil sich die wirtschaftliche Lage der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt hat als zunächst erwartet. Laut Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ist es Ziel der Regierung, den Abgabesatz langfristig zu stabilisieren – auch im Hinblick auf digitale Verwertungsformen.


👉 Wichtig für Unternehmen: Die Künstlersozialabgabe ist jährlich neu festzulegen und wird auf sämtliche im Kalenderjahr gezahlten Entgelte an selbstständige Künstlerinnen und Künstler erhoben.


Bei Fragen zur Abgabepflicht oder zur korrekten Berechnung unterstütze ich Sie gern.





Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 24.07.2025


Buchhaltungsdokumente



bottom of page