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Digitalisierung der Verwaltung: Wie die Steuerverwaltung zur Vorreiterin wird

  • Tobias Kuhlmann
  • 6. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Die Digitalisierung der Verwaltung nimmt weiter Fahrt auf – und die Steuerverwaltung spielt dabei eine zentrale Rolle. In mehreren Erprobungsprojekten testet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) derzeit neue digitale Verfahren zum Datenaustausch. Ziel: Bürokratieabbau, schnellere Prozesse und weniger Aufwand für Bürger und Unternehmen.


Daten nur noch einmal angeben – das Once-Only-Prinzip

Im Fokus steht das sogenannte Once-Only-Prinzip: Daten, die Bürger oder Unternehmen bereits einmal einer Behörde mitgeteilt haben, sollen künftig automatisch auch für andere Verwaltungsleistungen verfügbar sein – zum Beispiel für die vorausgefüllte Steuererklärung über ELSTER.


Wer ist beteiligt?

Die Projekte werden gemeinsam mit verschiedenen Partnern aus Bund und Ländern durchgeführt – etwa mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern, Ministerien in NRW und Baden-Württemberg sowie der Freien Hansestadt Bremen. Auch der Bereich Registermodernisierung ist zentraler Bestandteil.


Was wird getestet?

Getestet wird der sichere, strukturierte Austausch von Nachweisdaten – etwa durch automatisierten Abruf direkt bei der Quelle. Erste Tests zeigen: Ein digitaler Nachweisfluss funktioniert nicht nur national, sondern auch grenzüberschreitend. So wurde z. B. ein Nachweisabruf aus Österreich erfolgreich erprobt – im Rahmen der EU-weiten Single-Digital-Gateway-Verordnung.


Vorteile der Digitalisierung für Bürger und Unternehmen

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Kein Belegsammeln mehr – alles erfolgt automatisiert

  • Schnellere Bearbeitung dank strukturierter Daten

  • Mehr Datensicherheit: Nachweise kommen direkt von der Quelle

  • Weniger Fehler, weniger Bürokratie

Hier gibt es enormes Potenzial – insbesondere für Unternehmen, die regelmäßig mit Nachweispflichten zu tun haben.


Herausforderungen bleiben

Natürlich bringt so ein Umbau der Verwaltungsinfrastruktur auch Herausforderungen mit sich – etwa bei der rechtlichen Ausgestaltung digitaler Vertretungen, der technischen Standardisierung oder der Abstimmung zwischen Behörden. Aber die Richtung stimmt: Die Steuerverwaltung ist bereits als erste deutsche Behörde aktiv mit einem Pilotprojekt an das nationale Once-Only-System angebunden.


Was kommt als Nächstes?

Aktuell arbeitet das BMF daran, die Erkenntnisse aus den bisherigen Projekten weiterzuentwickeln. Technische Standards sollen verfeinert und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU intensiviert werden. Das große Ziel: ein flächendeckender, bidirektionaler Datenaustausch – auch aus der Steuerverwaltung heraus.


Fragen?

Sie haben Fragen zum Sachverhalt oder zu anderen steuerlichen Themen?





Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 23.07.2025


Digitaler Datenaustausch

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