top of page

Überstundenzuschläge: Keine Sozialabgabenbefreiung für Vollzeitbeschäftigte geplant

  • 18. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Es taucht immer wieder die Frage auf, ob Überstundenzuschläge bald von Sozialabgaben befreit werden – besonders im Hinblick auf geplante Entlastungen für Vollzeitkräfte. Die aktuelle Antwort der Bundesregierung darauf ist jedoch klar: Eine Befreiung von den Sozialabgaben ist derzeit nicht vorgesehen.


Was plant die Bundesregierung bezüglich der Überstundenzuschläge?

Laut einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag ist keine Beitragsfreiheit bei den Sozialabgaben für Überstunden vorgesehen. Auch im Koalitionsvertrag ist eine solche Maßnahme nicht enthalten.


Geplant ist allerdings eine Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen – ebenfalls nur für Vollzeitbeschäftigte. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, zusätzliche Arbeitskräftepotenziale zu erschließen und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Wie genau diese Steuererleichterung ausgestaltet wird, ist aber noch offen.


Was ist noch unklar?

Die Bundesregierung prüft aktuell:

  • Auswirkungen auf das Steueraufkommen

  • Gleichbehandlung im Steuerrecht

  • Eine mögliche Benachteiligung von Teilzeitkräften – insbesondere Frauen


Was bedeutet das für Sie?

Aktuell bleiben Überstundenzuschläge ganz normal beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Steuerliche Entlastungen sind angedacht, aber noch nicht beschlossen.


Sie möchten wissen, wie sich Überstunden aktuell steuerlich und sozialversicherungsrechtlich auswirken?

Ich berate Sie gern – praxisnah und verständlich.





Uhr

bottom of page